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2er WG-fähige 2 Zimmer Wohnung am Fuße des Bamberger Dombergs
Standort: Bayern, Bamberg
Preis / Lohn: $ 735
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Zimmer: 2, Wohnfläche / Quadratmeter: 58m²
Wohnungsbeschreibung:
Diese schöne, in 2017 renovierte EG-Wohnung besticht gerade durch Ihren sehr guten Schnitt und die zentrale Lage inmitten des Weltkulturerbes am Fuße des Dombergs. Daher ist die Wohnung gerade für eine studentisch geprägte 2er WG sehr interessant.
Sie betreten die Wohnung in den zweckmäßigen Flur. Hier kommen Sie auf der linken Seite gleich zum ersten hellen Zimmer. Auf der rechten Seite des Flures befindet sich die Tür zum Bad, welches durch seine große und moderne Dusche überzeugt. Hier befindet sich auch der Waschmaschinenanschluss. Geradeaus vom Flur befindet sich das etwas größere Zimmer. Von beiden Zimmern ist die voll ausgestattete Einbauküche (Waschmaschine, Ofen, Kühlschrank und Herd) mit Ihrer Aussicht zum Innenhof problemlos zu erreichen.
Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil. Fahrräder können im überdachten Fahrradabstellplatz im Vorhof abgestellt werden.
Zudem befindet sich direkt vor der Wohnung ein kleiner Vorplatz im Innenhof, der zum ruhigen verweilen einlädt.
Beheizt wird diese interessante Wohnung wahlweise mit einem Holz- oder Ölofen.
Für den Wohnungsstrom schließt jeder Mieter einen eigenen Vertrag mit einem Versorger seiner Wahl ab.
Ebenso verhält es sich mit Telefon, Internet und Kabelfernsehen.
Lage:
In unmittelbarer Nähe befinden sich verschiedene Lokale, Friseure und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten. Parkplätzen, welche sich über einen Anwohnerparkausweis nutzen lassen befinden sich unmittelbar vor dem Haus. Die Lage ist zentrumsnah an einem kleinen kaum befahrenen Platz. Zur Regnitz, Fussgängerzone und Universität sind es nur ein paar Gehminuten.
Sonstiges:
Dieses Gebäude ist Bestandteil eines besonders schützenswerten Gebäudeensembles ("Ensembleschutz"). Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) stehen damit zurück (§ 24 Abs. 1). Ein Energieausweis muss nicht vorgelegt werden. Darüber hinaus sind im EnEG, dem Energieeinsparungsgesetz, dort unter § 4 Abs. 1, ausdrücklich Abweichungen von den Anforderungen der EnEV bei Denkmalschutz erlaubt. Und auch das europäische Recht, Art. 4 Abs. 2 Buchstabe A der "Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" gestattet Abweichungen bei Gebäuden, die offiziell geschützt sind.





Erstellungsdatum: 02/18/24, Besuche: 0


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