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Sozialpädagog*in Betreuungsbehörde (m/w/d)
Standort: Schleswig-Holstein, Bokholt-Hanredder
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Ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder ein vergleichbares Studium

Idealerweise Erfahrung in einer Betreuungsbehörde und Sicherheit in der Rechtsanwendung

Einfühlungsvermögen im Umgang mit z.T. schwierigen und anspruchsvollen Kunden*innen

Die Fähigkeit, konfliktträchtige Gespräche und Verhandlungen zu führen und einen Ausgleich der gegensätzlichen Interessen herbeizuführen

Die Fähigkeit, Entscheidungen selbstständig zu treffen und diese zu vertreten

Kundenorientiertes Handeln mit einem jederzeit sicheren und verbindlichen Auftreten

Ein Hohes Maß an Flexibilität zur Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten sowie einen Führerschein der Klasse B

Eine unbefristete Stelle mit flexibler Arbeitszeitgestaltung
Wir bieten eine Teilzeitbeschäftigung mit 30 Stunden an.

Attraktive Vergütung und Vorteile
Bei Erfüllung der tarifrechtlichen Voraussetzungen profitieren Sie von einer wettbewerbsfähigen Vergütung bis zur S 12 TVöD SuE. Zusätzlich erhalten Sie eine tarifliche Jahressonderzahlung, ein jährliches Leistungsentgelt und die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge. Eine Neubewertung der Stelle ist derzeit in Bearbeitung.

Flexibilität und Work-Life-Balance
Wir unterstützen Ihre Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit des Homeoffice. Genießen Sie zudem 30 Tage Urlaub pro Jahr, um Ihre persönlichen Bedürfnisse zu erfüllen.

Weiterbildung und Gesundheit
Bei uns haben Sie Zugang zu einer breiten Palette interner und externer Fortbildungen. Wir bieten Ihnen Schulungen und Weiterbildungsmöglichkeiten in betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten. Unser betriebliches Gesundheitsmanagement bietet vielfältige Angebote zur Förderung Ihres Wohlbefindens.

Fitness und Mobilität

Werden Sie Teil unserer proaktiven Fahrradkultur und profitieren Sie von unserer Partnerschaft mit
EGYM Wellpass für Firmenfitness. Zusätzlich bieten wir
ProfiTickets und
Fahrradleasing mit Arbeitgeberzuschuss an.

Wahrnehmung der Informations- und Beratungspflichten gemäß § 5 BtOG und der Förderungsaufgaben nach § 6 BtOG

Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen; Verordnungsermächtigung nach § 7 BtOG

Vermittlung geeigneter Hilfen und erweiterte Unterstützung zur Betreuungsvermeidung gemäß § 8 BtOG

Mitteilungen an das Betreuungsgericht und die Stammbehörde gemäß § 9 BtOG

Aufgaben im gerichtlichen Verfahren nach §§ 11, 12 BtOG

Registrierung von beruflichen Betreuer*innen als Stammbehörde nach §§ 23-32 BtOG

Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimträger bei Gefährdung von Betreuten gemäß § 31 BtOG

Aufgaben nach dem FamFG

Führen von besonders schwierigen Betreuungen im gerichtlich festgelegten Aufgabenkreis nach
§ 1818 Abs. 4 BGB

Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit, Teilnahme an Facharbeitskreisen, Statistik, Evaluation

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Erstellungsdatum: 04/06/24, Besuche: 1


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